Tragepflicht von Mund- Nasen-Schutz

Liebe Kundinnen und Kunden,
die Landesregierung hat sich auf die Einführung einer Alltags-Maskenpflicht verständigt. Als Mund-Nasen-Schutz zählen: OP- und FFP-Masken sowie aus Stoff genähte Bedeckungen oder auch Schals und anderweitige Stoffzuschnitte, die Mund & Nase vollständig bedecken.

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksicht.